IT-Sicherheitsrichtlinie der Freien Universität Berlin

Die in der IT-Sicherheitsrichtlinie beschriebenen organisatorischen, personellen, technischen und infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Methoden sind für Mitglieder und Einrichtungen der Freien Universität Berlin verbindlich. Die IT-Sicherheitsrichtlinie gilt darüber hinaus auch für alle externen Nutzer der IT-Infrastruktur der Freien Universität Berlin. Die festgelegten Regelungen gelten sowohl für den Betrieb als auch bereits für die Planung des Einsatzes von Informationstechnik.

v 201903 Anlage.png
IT-Sicherheitsrichtlinie
für die Freie Universität Berlin
v 201903.png
Rundschreiben zur Inkraftsetzung
der IT-Sicherheitsrichtlinie