IT-Sicherheitsrichtlinie der Freien Universität Berlin
Die in der IT-Sicherheitsrichtlinie beschriebenen organisatorischen, personellen, technischen und infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Methoden sind für Mitglieder und Einrichtungen der Freien Universität Berlin verbindlich. Die IT-Sicherheitsrichtlinie gilt darüber hinaus auch für alle externen Nutzer der IT-Infrastruktur der Freien Universität Berlin. Die festgelegten Regelungen gelten sowohl für den Betrieb als auch bereits für die Planung des Einsatzes von Informationstechnik. IT-Sicherheitsrichtlinie für die Freie Universität Berlin |
Rundschreiben zur Inkraftsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie |