Microsoft Windows 10 und 11 Enterprise Upgrade (EES-Bundesvertrag)
Die Freien Universität Berlin ist als gesamte Universität dem Bundesvertrag Enrollment for Education Solutions (EES) der Firma Microsoft beigetreten. Seitdem darf unter anderem Windows Enterprise an der Freien Universität Berlin kostenfrei eingesetzt werden. Microsoft bietet weiterhin über seine Volumenlizenzprogramme keine Vollversion seines Betriebssystems an. Für jedes installierte Windows Enterprise Upgrade ist die Lizenz eines qualifizierenden Betriebssystems erforderlich. Beim Kauf neuer Hardware empfiehlt die ZEDAT dringend, eine Windows OEM-Lizenz mit dem Kauf eines Rechners zu erwerben.Bezugsberechtigte der Freien Universität Berlin
- Beschäftigte (dienstliche Rechner)
- Einrichtungen (z.B. PC-Pools)
- Institute (z.B. PC-Pools)
Systemvoraussetzungen
Systemanforderungen für Windows 10Systemanforderungen für Windows 11
Download und Installation
Laden Sie die entsprechende Datei aus dem Portal der ZEDAT herunter.Aktivierung
Die Aktivierung von Windows erfolgt über den KMS-Server (Key Management Server) der Freien Universität Berlin. Diese Aktivierung sollte bei korrekt eingerichteten Computern innerhalb von zwei Stunden innerhalb des Campusnetzes automatisch erfolgen. Danach muss eine Erneuerung spätestens alle 180 Tage stattfinden. KMS-aktivierte Rechner versuchen dies automatisch alle sieben Tage.Eine Anleitung zur Aktivierung von dem Betriebssystem finden Sie im Tip4U #106.
Updates/ Upgrades
Die Bereitstellung von Microsoft Windows 10 und 11 Enterprise Upgrade umfasst sämtliche Updates (Anpassungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen) während der Vertragslaufzeit, sofern der Hersteller solche anbietet.Nutzungsbedingungen Microsoft EES
Die Microsoft-Produkte dürfen nur von Beschäftigten der Freien Universität Berlin für dienstliche Zwecke und nur auf dienstlichen Rechnern eingesetzt werden. Eine private oder kommerzielle Nutzung ist ebenso ausgeschlossen wie die Übertragung der Lizenzen an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin. Diese Berechtigung endet mit der Laufzeit des Rahmenvertrags (zurzeit 30.04.2025) oder dem Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis.Der Beschäftigte ist zur Erstellung von Sicherungs- und Archivierungskopien der Software berechtigt, soweit dies für die Benutzung der Software erforderlich ist.
Der Beschäftigte verpflichtet sich zur Einhaltung der Copyright und Endbenutzervereinbarungen des Herstellers. Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten vorrangig die Endbenutzervereinbarungen von Microsoft.
Die Produktnutzungsbedingungen, auf die in den Endbenutzervereinbarungen verwiesen wird, finden Sie unter:
https://www.microsoft.com/licensing/docs.
Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann zu Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers gegen den Endlizenznehmer führen.