Resümee des Verwaltungsleitertreffens am 24.06.2002, bei dem Festlegungen zur Finanzierung der Teilnahme von FU-Beschäftigten an Fortbilungsmaßnahmen und zum Antragsverfahren getroffen wurden.
Verwaltungsleitertreffen am 24.06.2002-09-25
hier: DV Weiterbildung (Finanzierung der Teilnahme von FU-Beschäftigten
an Fortbildungsmaßnahmen, Antragsverfahren)
Sehr geehrter Damen und Herren,
im Interesse einer möglichst reibungslosen Abwicklung dienstlicher
Fortbildung von FU-Beschäftigten werden die nachfolgenden beim
Verwaltungsleitertreffen am 24.06.2002 angesprochenen Punkte noch
einmal schriftlich festgehalten:
1. Die Kosten für die Teilnahme an zur Wahrnehmung der jeweiligen
Funktion erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder der
Selbstverwaltungsorgane der Hochschule, der Personalräte, der Jugend- und
Ausbildungsvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie für
Datenschutz und hauptberufliche Frauenbeauftragte, Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden aus zentralen Mitteln beglichen.
Die Kosten für die erforderliche funktionsbezogene Fortbildung
nebenberuflicher Frauenbeauftragter trägt der jeweilige Bereich.
2. Die im überwiegenden dienstlichen Interesse liegende Teilnahme von
Beschäftigten, die dem Personalüberhang zugeordnet wurden, an
Fortbildungsmaßnahmen zur Steigerung der Vermittlungsmöglichkeiten wird
generell aus zentralen Mitteln finanziert.
3. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die einvernehmlich und
zweifelsfrei im überwiegenden dienstlichen Interesse liegt, ist Dienst,
ggf. am anderen Ort. Ein Antrag auf Teilnahme an die Personalstelle ist
daher überflüssig, ggf. ist ein Antrag auf Dienstreise zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Schlink-Arnold