Resümee des Verwaltungsleitertreffens am 24.06.2002, bei dem Festlegungen zur Finanzierung der Teilnahme von FU-Beschäftigten an Fortbilungsmaßnahmen und zum Antragsverfahren getroffen wurden.

Verwaltungsleitertreffen am 24.06.2002-09-25

hier: DV Weiterbildung (Finanzierung der Teilnahme von FU-Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen, Antragsverfahren)

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Interesse einer möglichst reibungslosen Abwicklung dienstlicher Fortbildung von FU-Beschäftigten werden die nachfolgenden beim Verwaltungsleitertreffen am 24.06.2002 angesprochenen Punkte noch einmal schriftlich festgehalten:

1. Die Kosten für die Teilnahme an zur Wahrnehmung der jeweiligen Funktion erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule, der Personalräte, der Jugend- und Ausbildungsvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie für Datenschutz und hauptberufliche Frauenbeauftragte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden aus zentralen Mitteln beglichen. Die Kosten für die erforderliche funktionsbezogene Fortbildung nebenberuflicher Frauenbeauftragter trägt der jeweilige Bereich.

2. Die im überwiegenden dienstlichen Interesse liegende Teilnahme von Beschäftigten, die dem Personalüberhang zugeordnet wurden, an Fortbildungsmaßnahmen zur Steigerung der Vermittlungsmöglichkeiten wird generell aus zentralen Mitteln finanziert.

3. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die einvernehmlich und zweifelsfrei im überwiegenden dienstlichen Interesse liegt, ist Dienst, ggf. am anderen Ort. Ein Antrag auf Teilnahme an die Personalstelle ist daher überflüssig, ggf. ist ein Antrag auf Dienstreise zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.

Schlink-Arnold